Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig
Datum 02.03.2010 | Kategorien Allgemein
Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen das Grundgesetz verstößt und damit unzulässig ist. Nach Auffassung der Richter ist die Vorratsdatenspeicherung nicht mit dem Fernmeldegeheimnis vereinbar. Die bereits bei den Telekommunikationsunternehmen gespeicherten Verbindungsdaten müssen nun schnell gelöscht werden.
Gegen die Vorratsdatenspeicherung hatten sich viele Menschen zur Wehr gesetzt und insgesamt 35.000 Menschen hatten eine Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung eingereicht.

