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Google ändert Markenrichtlinie für Europa

Nachdem im März der Europäische Gerichtshof beschlossen hatte, dass Markennamenkeywords mit dem bestehenden Markenrecht konform sind, aktualisiert nun auch Google die Adwords Richtlinien.

Bisher musste Google Markennamen als Keyword unterbinden, sofern ein Unternehmen Beschwerde eingereicht hatte.

Achtung bei dynamischen Anzeigeninhalten

Nach wie vor ist es jedoch nicht erlaubt ohne Genehmigung des Markeninhabers Markennamen in Anzeigen zu verwenden. Hier besteht insbesondere eine Gefahr bei dynamischen Anzeigeninhalten.

Markeninhabern bleibt Tür für Beschwerden offen

Dennoch bleibt den Markeninhaber eine Tür für Beschwerden offen, wenn dieser der Auffassung ist, dass ein anderes Unternehmen durch eine Anzeige die Nutzer verwirrt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Anzeigen auf Webseiten führen, die den Eindruck erwecken, dass es sich hier um den Markeninhaber handelt.

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