Bank muss für Onlinebankingangriff haften
Unter Internet, Sicherheit 11.07.2008Ein Nutzer des Onlinebankings war von einem Keylogger infiziert und wurde so seiner geheimen Daten beraubt, als seine Frau Überweisungen tätigte.
Kurz danach wurden 4000€ an eine Frau überwiesen, die das Geld sofort ins Ausland schickte. Diese Frau wurde kurz danach festgenommen.
Da der Rechner des Betroffenen mit einem gängigen Virenschutz ausgerüstet war, entschied das Amtsgericht, dass die Bank den Schaden übernehmen muss und nicht den Nutzer mit der Absicherung des Rechners alleine lassen darf.






Ich finde nicht dass die Banken auch daran Schuld tragen, was sollen sie denn dagegen machen dass sich ein Nutzer sowas einfängt?
Da bin ich deiner Meinung, aber diese Themen sind umstritten, die einen sagen, die Leute müssen sich selbst über Sicherheit bilden usw. und die anderen sagen nein so geht das nicht der Serviceanbieter muss sein Dienst sicher machen, da er profitiert und der Nutzer sich nicht die zeit dafür nehmen kann. Was will man machen
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Hab auch ein Beitrag, dass die Eltern jetzt für ihre Kinder im Internet haften, da gibt es ähnliche Fragestellungen.
Ob nun ein Keylogger benutzt wird oder der Nachbar durchs Fenster reinluschert ist doch eigentlich fast das gleiche oder? Also für mich jedenfalls
Naja gibt da seine Unterschiede und Vor- und Nachteile aber grob gesehen dürfte es das gleiche sein.