Ab sofort Abmahnungen auch per E-Mail gültig
Unter Internet, Politik, Sicherheit 03.02.2010
Nun sollte man gerade als Webmaster oder allgemein Unternehmer sein E-Mail Postfach samt Spamordner durchaus täglich durchschauen. Das Landgericht Hamburg hat in einem aktuellen Urteil die Abmahnung per E-Mail für rechtsmäßig erklärt.
In einem aktuellen Fall wurde der Betreiber eines Portals per E-Mail abgemahnt. Als dieser jedoch nicht reagierte, wurde eine einstweilige Verfügung erwirkt, welche mit deutlichen Mehrkosten verbunden war. Der Beklagte behauptete, die fragliche Nachricht nicht erhalten zu haben. Da sie bei einem Kollegen des Anwalts aber als Kopie angekommen war, sah das Gericht eine ordentliche Zustellung als gegeben an.
Ich finde dies aus mehren Gründen überhaupt nicht gut. Zum einen wird nun den Massenabmahnern ein großer Schritt entgegengekommen. Weiterhin ist die Gefahr, dass eine E-Mail auf Grund einer fehlerhaften Übertragung oder beispielsweise dem Spamfilter nicht ankommt deutlich größer, als wenn die Abmahnung beispielsweise per Fax oder Post versendet wird.
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Das ist eine riesen Sauerrei!
Ganz ehrlich…
Na klasse… Jetzt kommt jeder Wald- und Wiesenanwalt um die Ecke. Kann wahrscheinlich noch net mal gescheit mit nem PC umgehen, aber schickt tausende Mails an unschuldige Leute. Und das ganze für ihn zum absoluten Nulltarif. Das steigert die Produktivität ungemein.
Das Landgericht Hamburg ist eh der letzte Laden. Da sitzen Unwissende und geben schön den falschen Leuten “ihr Recht”.
Einfach schön in Deutschland! -.-
Irgend ein Gericht wird hoffentlich entscheiden, dass sowas per E-Mail nicht rechtskräftig ist. Ich hoffe es!