Endlich Schluss mit Werbeanrufen – so gehts!
Datum 03.08.2009 | Kategorien Internet, Sicherheit, TutorialeDiese Rechte hast du!
Endlich mehr Rechte für die Verbraucher! Auch bislang war es schon verboten ohne ausdrückliche Einwilligung zu Werbezwecken Verbraucher anzurufen. Doch seit der Gesetzesänderung können sich die Werbeanrufer nun auch nicht mehr auf eine Zustimmungserklärung berufen, die der Verbraucher in einem völlig anderen Zusammenhang wie beispielsweise durch Gewinnspielteilnahme oder nachträglich erteilt hat.
Ebenfalls neu ist, dass Verstöße gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung nun als Ordnungswidrigkeiten gelten und von der Bundesnetzagentur mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. Übrigens dürfen Werbeanrufe nicht mehr mit unterdrückter Telefonnummer erfolgen. Sollte dies ebenfalls der Fall sein drohen nochmals Bußgelder bis 10.000€.
Was kann man nun also tun?
Die Bundesnetzagentur ist auf die Hilfe der Geschädigten angewiesen. Ein vorbereitetes PDF Formular muss an die Bundesnetzagentur geschickt werden. Dabei sollten Datum und Uhrzeit des Anrufs, Name und – sofern möglich – Rufnummer des Anrufers, der Name des Unternehmens, in dessen Auftrag der Anruf erfolgt ist, und der Grund des Werbeanrufs mitgeteilt werden.






Danke für die Formularverlinkung. Der nächste Werbeanrufer wirds büßen
Bitte bitte und viel Erfolg!