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Offenes Wlan? – Vorratsdatenspeicherung!

Das Gesetz Vorratsdatenspeicherung ist jetzt erstmal in Kraft getreten und für viele ändert sich erstmal nichts. Jedoch müssen jetzt auch alle die Leute die Vorratsdatenspeicherung durchführen, die ein offenes Wlan haben und somit anderen das Internet zur Verfügung stellen.

Das ist wohl noch bei den wenigsten bekannt, jedoch erwartet den Leuten, die dieses missachten ein dickes Bußgeld.

Der Betreiber des offenen WLANs ist damit nach § 113a TKG (siehe BGBL) verpflichtet die Daten seiner Nutzer zu protokollieren und 6 Monate zu speichern und anschließend löschen. Tut er dies nicht begeht er eine Ordnungwidrigkeit nach § 149 TKG, die mit einem Bußgeld von bis zu 500.000,- Euro belegt werden kann.

Also scannt in eurer Umgebung nach offenen Wlans und benachrichtigt die Leute, bevor sie nachher ein dickes Bußgeld bezahlen müssen.

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