Rechtsexperten halten Facebook AGB in Deutschland für ungültig
Datum 20.02.2009 | Kategorien InternetEin Großteil der Facebook AGB sei in schlechtem Deutsch und einem Mix aus englischer Rechtssprache formuliert. Unter der deutschen Überschrift “Geltendes Recht; Gerichtsstand und zuständige Gerichte” sei nunmehr in englischer Sprache die Zuständigkeit der Gerichte in Kalifornien geregelt. Selbst wenn ein solcher Passus auf Deutsch formuliert wäre, sei dies gegenüber den deutschen Verbrauchern als unwirksam anzusehen.
Doch frage ich mich gerade wo ich dann damals gelesen hatte, dass es egal sei aus welchem Land der Verbraucher kommt, es würde das Recht des Ortes zählen, wo der Server steht, auf dem die Webapplikation läuft.

