StudiVZ erringt Etappensieg gegen BörseVZ
Datum 20.08.2008 | Kategorien InternetStudiVZ das sich vor einem US-Gericht mit Plagiatsvorwürfen der US-Branchengröße Facebook auseinandersetzen musste, hat nun gegen BörseVZ um die Markenrechte an den zwei Buchstaben VZ einen Etappensieg errungen.
Auf der Homepage von BörseVZ steht nun:
Eine einstweilige Verfügung der StudiVZ Ltd. untersagt uns leider die weitere Verwendung der Domain www.boersevz.de.
Das Projekt ist nun unter www.b-vz.de zu erreichen.
Das Berliner Unternehmen erwirkte am Landgericht Hamburg eine Einstweilige Verfügung gegen BörseVZ, somit ist dem Anlegerportal momentan verboten, die Marke BörseVZ im geschäftlichen Verkehr zu benutzen.
Das flatex & friends Unternehmen, welches BörseVZ leitet, hatte zuvor beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) die Marke BörseVZ gesichert. Das Holtzbrinck Unternehmen, welches unter anderem studiVZ leitet, hatte zuvor die Marken SchülerVZ und StudiVZ eingetragen.

